Wirtschaftsprüfer
für Stiftungen
Gemeinnützige Stiftungen stehen vor besonderen Anforderungen an Rechnungslegung, Mittelverwendung und Kapitalerhalt.
Als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in München begleiten wir Stiftungsvorstände und Gremien bei freiwilligen Jahresabschlussprüfungen und weiteren Prüfungsleistungen.
Unverbindliches Erstgespräch vereinbarenFür welche Stiftungen sind wir der richtige Ansprechpartner?
Gemeinnützige Stiftungen mit besonderen Anforderungen
Wir begleiten überwiegend gemeinnützige Stiftungen bei freiwilligen Jahresabschlussprüfungen und Prüfungen der Jahresrechnung.
Besondere Erfahrung verfügen wir bei Prüfungen mit Anforderungen an Transparenz, Mittelverwendung und Kapitalerhalt.
Typische Herausforderungen bei der Prüfung von Stiftungen
Besondere Rechnungslegung von Stiftungen
Nachweis von Mittelverwendung und Kapitalerhalt
Prüfung nach IDW PS 740
Satzungsvorgaben und Gremienanforderungen
Besondere Prüfungen nach IDW PS 480
Transparenz gegenüber Aufsicht und Organen
Warum Stiftungen uns mit ihrer Prüfung beauftragen
Erfahrung mit gemeinnützigen Stiftungen
Wir kennen die besonderen Anforderungen gemeinnütziger Stiftungen an Rechnungslegung, Mittelverwendung und steuerliche Gemeinnützigkeit.
Persönliche Einbindung des Wirtschaftsprüfers
Der verantwortliche Wirtschaftsprüfer Jan Radinger ist aktiv in die Prüfung eingebunden und steht für fachliche Fragen persönlich zur Verfügung.
Beständiges und eingespieltes Team
Unsere Mandanten profitieren von festen Ansprechpartnern und einem erfahrenen Prüfungsteam mit geringer Fluktuation.
Digitale und effiziente Prüfung
Durch digitale Prüfungsprozesse und den Datenaustausch über BMD Com kann die Prüfung strukturiert und effizient durchgeführt werden.
Unsere Leistungen für Stiftungen
Jahresabschlussprüfungen
- Freiwillige Jahresabschlussprüfungen
- Prüfung von Jahresrechnungen
- Mit Bilanzierung nach/in Anlehnung an HGB
Besonderheiten bei Stiftungen
- Prüfung nach IDW PS 740
- Berücksichtigung von Satzungsvorgaben
- Berichterstattung an Organe und Gremien
Prüfungserweiterungen
- Prüfung des Kapitalerhalts
- Prüfung der Mittelverwendung
- Prüfungserweiterung nach individuellen Erfordernissen
Besondere Rechnungslegung
- Prüfungen nach IDW PS 480
- Abschlüsse für besondere Zwecke
- Individuelle Berichtsanforderungen
Gemeinnützigkeit
- Steuerliche Einordnung von Sachverhalten
- Fragen zur Mittelverwendung
- Zusammenarbeit mit der Steuerberatung
Zusammenarbeit mit Vorstand und Gremien
- Berichterstattung an Vorstand und Gremien
- Abstimmung besonderer Prüfungssachverhalte
- Begleitung besonderer Fragestellungen
Ihr Ansprechpartner:
Als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater begleite ich Stiftungen, Vereine und andere Non-Profit Organisationen bei Prüfungen sowie steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen. Dabei stehen für mich eine persönliche Betreuung, eine pragmatische Zusammenarbeit und ein Verständnis für die Besonderheiten der jeweiligen Organisation im Mittelpunkt.
- Prüfung gemeinnütziger Stiftungen und Vereine
- Jahresabschlussprüfungen und freiwillige Prüfungen
- Mittelverwendung, Kapitalerhalt und Gemeinnützigkeit
089/444 437 16-0
info@radinger.com
Häufige Fragen
aufklappen
Viele Wirtschaftsprüfungsgesellschaften arbeiten mit stark standardisierten Prozessen und wechselnden Ansprechpartnern. Wir verfolgen einen persönlichen Ansatz. Der verantwortliche Wirtschaftsprüfer Jan Radinger ist aktiv in die Prüfung eingebunden und wird von einem eingespielten Team mit geringer Fluktuation unterstützt. Gleichzeitig verfügen wir über besondere Erfahrung in der Prüfung von Jahresabschlüssen von gemeinnütziger Organisationen, insbesondere von Stiftungen und Vereinen.
Wir begleiten insbesondere gemeinnützige Stiftungen bei Jahresabschlussprüfungen (soweit eine Rechnungslegung nach HGB erfolgt) bzw. bei Prüfungen der Jahresrechnung (wenn keine HGB Rechnungslegung vorliegt), satzungsmäßigen Prüfungen sowie weiteren Prüfungsleistungen. Unsere Mandanten schätzen die Kombination aus persönlicher Betreuung, digitaler Zusammenarbeit sowie unsere Spezialisierung und Erfahrung mit den besonderen Anforderungen von Stiftungen.
Eine Pflicht zur Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer ergibt sich häufig aus Vorgaben der Stiftungsaufsicht. Führt die Stiftungsaufsicht die Prüfung selbst durch (z. B. nach Art. 14 Abs. 2 Satz 1 BayStG), ist die Beauftragung eines Wirtschaftsprüfers regelmäßig nicht erforderlich, sofern keine abweichenden Satzungsvorgaben oder Beschlüsse der Stiftungsorgane bestehen. Darüber hinaus entscheiden sich viele Stiftungen freiwillig für eine Prüfung, um Transparenz gegenüber Gremien, Fördermittelgebern oder sonstigen Interessengruppen zu schaffen.
Im Vergleich zu gewerblichen Unternehmen stehen bei Stiftungen häufig zusätzliche Fragestellungen im Mittelpunkt. Hierzu gehören insbesondere die Einhaltung von Satzungsvorgaben, die Verwendung der Stiftungsmittel, der Kapitalerhalt sowie die Berichterstattung gegenüber Vorstand, Kuratorium, Stiftungsrat oder weiteren Aufsichtsgremien.
IDW PS 740 befasst sich mit den Besonderheiten bei der Prüfung von Stiftungen. Der Prüfungsstandard berücksichtigt insbesondere die stiftungsrechtlichen Anforderungen sowie Besonderheiten im Zusammenhang mit Kapitalerhalt, Mittelverwendung und Berichterstattung. Er dient Wirtschaftsprüfern als Orientierung bei der Durchführung von Prüfungen von Stiftungen und ergänzt die weiteren Prüfungstandards.
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Gerne lernen wir Ihre Stiftung in einem unverbindlichen Erstgespräch kennen und besprechen gemeinsam, wie wir Sie bei Jahresabschlussprüfungen, Prüfungen der Jahresrechnung sowie weiteren prüfungsbezogenen Fragestellungen unterstützen können.
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Jan Radinger
Wirtschaftsprüfer/Steuerberater
info@radinger.com
Tel: 089 444 437 16-0