Wirtschaftsprüfer
für Stiftungen

Gemeinnützige Stiftungen stehen vor besonderen Anforderungen an Rechnungslegung, Mittelverwendung und Kapitalerhalt.

Als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in München begleiten wir Stiftungsvorstände und Gremien bei freiwilligen Jahresabschlussprüfungen und weiteren Prüfungsleistungen.

Unverbindliches Erstgespräch vereinbaren
Stiftungen Gemeinnützige Stiftungen
Prüfung IDW PS 740 (Prüfung von Stiftungen)
Sicherheit Kapitalerhalt und Mittelverwendung
TYPISCHES PRÜFUNGSPROFIL

Für welche Stiftungen sind wir der richtige Ansprechpartner?

Gemeinnützige Stiftungen mit besonderen Anforderungen

Wir begleiten überwiegend gemeinnützige Stiftungen bei freiwilligen Jahresabschlussprüfungen und Prüfungen der Jahresrechnung.

Besondere Erfahrung verfügen wir bei Prüfungen mit Anforderungen an Transparenz, Mittelverwendung und Kapitalerhalt.

Mandanten
Gemeinnützige Stiftungen
Prüfungsarten
Satzungsmäßige und freiwillige Prüfungen
Prüfungserweiterungen
Kapitalerhalt und Mittelverwendung
Prüfungsstandards
IDW PS 740 und IDW PS 480
Schwerpunkte
Jahresabschlussprüfungen und Prüfung der Jahresrechnung

Typische Herausforderungen bei der Prüfung von Stiftungen

Besondere Rechnungslegung von Stiftungen

Nachweis von Mittelverwendung und Kapitalerhalt

Prüfung nach IDW PS 740

Satzungsvorgaben und Gremienanforderungen

Besondere Prüfungen nach IDW PS 480

Transparenz gegenüber Aufsicht und Organen

Warum Stiftungen uns mit ihrer Prüfung beauftragen

Erfahrung mit gemeinnützigen Stiftungen

Wir kennen die besonderen Anforderungen gemeinnütziger Stiftungen an Rechnungslegung, Mittelverwendung und steuerliche Gemeinnützigkeit.

Persönliche Einbindung des Wirtschaftsprüfers

Der verantwortliche Wirtschaftsprüfer Jan Radinger ist aktiv in die Prüfung eingebunden und steht für fachliche Fragen persönlich zur Verfügung.

Beständiges und eingespieltes Team

Unsere Mandanten profitieren von festen Ansprechpartnern und einem erfahrenen Prüfungsteam mit geringer Fluktuation.

Digitale und effiziente Prüfung

Durch digitale Prüfungsprozesse und den Datenaustausch über BMD Com kann die Prüfung strukturiert und effizient durchgeführt werden.

Unsere Leistungen für Stiftungen

Jahresabschlussprüfungen

Besonderheiten bei Stiftungen

  • Prüfung nach IDW PS 740
  • Berücksichtigung von Satzungsvorgaben
  • Berichterstattung an Organe und Gremien

Prüfungserweiterungen

  • Prüfung des Kapitalerhalts
  • Prüfung der Mittelverwendung
  • Prüfungserweiterung nach individuellen Erfordernissen

Besondere Rechnungslegung

  • Prüfungen nach IDW PS 480
  • Abschlüsse für besondere Zwecke
  • Individuelle Berichtsanforderungen

Gemeinnützigkeit

  • Steuerliche Einordnung von Sachverhalten
  • Fragen zur Mittelverwendung
  • Zusammenarbeit mit der Steuerberatung

Zusammenarbeit mit Vorstand und Gremien

  • Berichterstattung an Vorstand und Gremien
  • Abstimmung besonderer Prüfungssachverhalte
  • Begleitung besonderer Fragestellungen
Ihr Ansprechpartner:

Als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater begleite ich Stiftungen, Vereine und andere Non-Profit Organisationen bei Prüfungen sowie steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen. Dabei stehen für mich eine persönliche Betreuung, eine pragmatische Zusammenarbeit und ein Verständnis für die Besonderheiten der jeweiligen Organisation im Mittelpunkt.

089/444 437 16-0
info@radinger.com

Häufige Fragen

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Was unterscheidet die Radinger GmbH von anderen Wirtschaftsprüfern für Stiftungen?

Viele Wirtschaftsprüfungsgesellschaften arbeiten mit stark standardisierten Prozessen und wechselnden Ansprechpartnern. Wir verfolgen einen persönlichen Ansatz. Der verantwortliche Wirtschaftsprüfer Jan Radinger ist aktiv in die Prüfung eingebunden und wird von einem eingespielten Team mit geringer Fluktuation unterstützt. Gleichzeitig verfügen wir über besondere Erfahrung in der Prüfung von Jahresabschlüssen von gemeinnütziger Organisationen, insbesondere von Stiftungen und Vereinen.

Für welche Stiftungen ist die Radinger GmbH der richtige Ansprechpartner?

Wir begleiten insbesondere gemeinnützige Stiftungen bei Jahresabschlussprüfungen (soweit eine Rechnungslegung nach HGB erfolgt) bzw. bei Prüfungen der Jahresrechnung (wenn keine HGB Rechnungslegung vorliegt), satzungsmäßigen Prüfungen sowie weiteren Prüfungsleistungen. Unsere Mandanten schätzen die Kombination aus persönlicher Betreuung, digitaler Zusammenarbeit sowie unsere Spezialisierung und Erfahrung mit den besonderen Anforderungen von Stiftungen.

Wann muss eine Stiftung eine Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer durchführen lassen?

Eine Pflicht zur Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer ergibt sich häufig aus Vorgaben der Stiftungsaufsicht. Führt die Stiftungsaufsicht die Prüfung selbst durch (z. B. nach Art. 14 Abs. 2 Satz 1 BayStG), ist die Beauftragung eines Wirtschaftsprüfers regelmäßig nicht erforderlich, sofern keine abweichenden Satzungsvorgaben oder Beschlüsse der Stiftungsorgane bestehen. Darüber hinaus entscheiden sich viele Stiftungen freiwillig für eine Prüfung, um Transparenz gegenüber Gremien, Fördermittelgebern oder sonstigen Interessengruppen zu schaffen.

Welche Besonderheiten gelten bei der Prüfung von Stiftungen?

Im Vergleich zu gewerblichen Unternehmen stehen bei Stiftungen häufig zusätzliche Fragestellungen im Mittelpunkt. Hierzu gehören insbesondere die Einhaltung von Satzungsvorgaben, die Verwendung der Stiftungsmittel, der Kapitalerhalt sowie die Berichterstattung gegenüber Vorstand, Kuratorium, Stiftungsrat oder weiteren Aufsichtsgremien.

Welche Bedeutung hat IDW PS 740 für Stiftungen?

IDW PS 740 befasst sich mit den Besonderheiten bei der Prüfung von Stiftungen. Der Prüfungsstandard berücksichtigt insbesondere die stiftungsrechtlichen Anforderungen sowie Besonderheiten im Zusammenhang mit Kapitalerhalt, Mittelverwendung und Berichterstattung. Er dient Wirtschaftsprüfern als Orientierung bei der Durchführung von Prüfungen von Stiftungen und ergänzt die weiteren Prüfungstandards.

Sie suchen einen Wirtschaftsprüfer für Ihre Stiftung?

Gerne lernen wir Ihre Stiftung in einem unverbindlichen Erstgespräch kennen und besprechen gemeinsam, wie wir Sie bei Jahresabschlussprüfungen, Prüfungen der Jahresrechnung sowie weiteren prüfungsbezogenen Fragestellungen unterstützen können.

Wie gehts weiter?

Nehmen Sie jetzt Kontakt auf!

Jan Radinger - auf Einzelhandel spezialisierter Wirtschaftsprüfer und Steuerberater

Jan Radinger

Wirtschaftsprüfer/Steuerberater
info@radinger.com
Tel: 089 444 437 16-0