Jahresabschlusserstellung nach IDW S 7

als fundierte Grundlage für Entscheidungen im Unternehmen

Beratung zur optimalen Ausübung von Gestaltungsoptionen

für alle Rechtsformen und Branchen

Unsere Leistungen als
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater

Als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und Steuerberatungsgesellschaft erstellen wir Jahresabschlüsse für Unternehmen nach dem für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften relevanten Standart IDW S 7. Dieser sieht drei mögliche Auftragsalternativen vor, die wir nachfolgend darstellen. Alle drei Alternativen erfüllten die gesetzlichen Erfordernisse zur Aufstellung eines Jahresabschlusses. Aus der Satzung, aus der Erfordernissen von Banken, auf Wunsch von Gesellschaftern oder Geschäftsführern kann sich eine Erstellung des Jahresabschlusses mit Plausibilitätsbeurteilungen oder mit umfassenden Beurteilungen notwendig werden bzw. empfehlenswert sein. Gerne beraten wir Sie unverbindlich, welcher der drei Alternativen für Ihr Unternehmen am besten passt.

Übersicht über die Auftragsalternativen der

Grundsätze für die Erstellung von Jahresabschlüssen

(IDW S 7 – 26.03.2021)

Erstellung ohne
Beurteilungen

Die Erstellung ohne Beurteilung ist besonders dann geeignet, wenn die Pflicht zur Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften möglichst günstig erreicht werden soll und die Finanzbuchhaltung bereits beim Steuerberater erstellt wird.

Entwicklung Jahresabschluss
Erstellung Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, ggf. Anhang.
kein Ziel: Mit gewisser Sicherheit ist auszuschließen, dass keine Umstände bekannt sind, die gegen die Ordnungsmäßigkeit der vorgelegten Unterlagen sprechen.
kein Ziel: hinreichende Sicherheit über Ordnungsmäßigkeit der vorgelegten Unterlagen.
Rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem
keine Befragungen zur Erlangung von Kenntnis über das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystems (IKS).
keine Beurteilung der Angemessenheit und Wirksamkeit des rechnungslegungsrelevanten internen Kontrollsystems.
Beurteilungen
keine Durchführung von analytischen Beurteilungen (Plausibilitätsbeurteilungen)
keine Durchführung weiterer Beurteilungen (z. B. Inventurbeobachtung, Saldenbestätigungen Dritter).
keine Erlangung von Informationen über Risiken bei Vermögensgegenständen und Schulden (u.a. Rückstellungen) sowie deren Einschätzung.
Umbuchungen
Umbuchungsvorschläge bei offensichtlichen Fehlern.
keine weiteren Umbuchungsvorschläge durch Plausibilitätsbeurteilungen.
keine weiteren Umbuchungsvorschläge durch weitere Beurteilungen.
Erstellung mit Plausibilitätsbeurteilungen

Die Erstellung mit Plausibilitätsbeurteilungen ist aufgrund der durchzuführenden Beurteilung der Plausibilität aufwendiger und damit teuerer. Sie lohnt sich regelmäßig dann, wenn die Buchhaltung im Unternehmen durchgeführt wird.

Entwicklung Jahresabschluss
Erstellung Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, ggf. Anhang.
Ziel: Mit gewisser Sicherheit ist auszuschließen, dass keine Umstände bekannt sind, die gegen die Ordnungsmäßigkeit der vorgelegten Unterlagen sprechen.
kein Ziel: hinreichende Sicherheit über Ordnungsmäßigkeit der vorgelegten Unterlagen.
Rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem
Befragungen zur Erlangung von Kenntnis über das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystems (IKS).
keine Beurteilung der Angemessenheit und Wirksamkeit des rechnungslegungsrelevanten internen Kontrollsystems.
Beurteilungen
Durchführung von analytischen Beurteilungen (Plausibilitätsbeurteilungen)
keine Durchführung weiterer Beurteilungen (z. B. Inventurbeobachtung, Saldenbestätigungen Dritter).
keine Erlangung von Informationen über Risiken bei Vermögensgegenständen und Schulden (u.a. Rückstellungen) sowie deren Einschätzung.
Umbuchungen
Umbuchungsvorschläge bei offensichtlichen Fehlern.
weitere Umbuchungsvorschläge durch Plausibilitätsbeurteilungen möglich.
keine weiteren Umbuchungsvorschläge durch weitere Beurteilungen.
Erstellung mit
umfassenden Beurteilungen

Im Rahmen der Erstellung mit umfassenden Beurteilungen wird hinsichtlich der Ordnungsmäßigkeit der vorgelegten Unterlagen eine hinreichende Sicherheit gefordert. Um diese zu erlangen, muss eine Vielzahl von Beurteilungen durchgeführt werden.

Entwicklung Jahresabschluss
Erstellung Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, ggf. Anhang.
Mit gewisser Sicherheit ist auszuschließen, dass keine Umstände bekannt sind, die gegen die Ordnungsmäßigkeit der vorgelegten Unterlagen sprechen.
Ziel: hinreichende Sicherheit über Ordnungsmäßigkeit der vorgelegten Unterlagen.
Rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem
Befragungen zur Erlangung von Kenntnis über das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystems (IKS).
Beurteilung der Angemessenheit und Wirksamkeit des rechnungslegungsrelevanten internen Kontrollsystems.
Beurteilungen
Durchführung von analytischen Beurteilungen (Plausibilitätsbeurteilungen)
Durchführung weiterer Beurteilungen (z. B. Inventurbeobachtung, Saldenbestätigungen Dritter).
Erlangung von Informationen über Risiken bei Vermögensgegenständen und Schulden (u.a. Rückstellungen) sowie deren Einschätzung.
Umbuchungen
Umbuchungsvorschläge bei offensichtlichen Fehlern.
weitere Umbuchungsvorschläge durch Plausibilitätsbeurteilungen möglich.
weitere Umbuchungsvorschläge durch weitere Beurteilungen möglich.

Weitere Leistungen für Unternehmen

Steuererklärungen

Ihr Nutzen:
Wir erstellen Steuererklärungen für Unternehmen jeder Rechtsform. Dabei zeigen wir Möglichkeiten zur Steuergestaltung auf, um so die Steuerlast zu optimieren.

Persönliche Beratung

Ihr Nutzen:
Besonders wichtig ist die persönliche Beratung durch den zuständigen Steuerberater/Wirtschaftsprüfer. So können Gestaltungsalternativen optimal erkannt und umgesetzt werden.

Optimierung durch Beratung

Ihr Nutzen:
Als Wirtschaftsprüfer stehen wir Ihnen bei komplexen betriebswirtschaftlichen Beratungen, bei Investitionsrechnungen und Finanzierungsrechnungen gerne zur Verfügung.

Ihr Ansprechpartner:

Jan Radinger

  • seit 05/2022 geschäftsführender Gesellschafter
  • seit 02/2017 Wirtschaftsprüfer
  • seit 05/2014 Steuerberater
  • seit 09/2010 Tätigkeit in Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung
089/444 437 16-1
info@radinger.com

Jahresabschlüsse für Unternehmen und andere Rechtsträger

Jan Radinger hat als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer bereits verschiedene IDW S 7 Jahresabschlusserstellungen bei Unternehmen und anderen Rechtsträgern umgesetzt:

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Jan Radinger - auf Einzelhandel spezialisierter Wirtschaftsprüfer und Steuerberater

Jan Radinger

Wirtschaftsprüfer/Steuerberater
info@radinger.com
Tel: 089 444 437 16-1