Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung für Non-Profit Organisationen

Im Einzelnen für:

Stiftungen

Vereine

Körperschaften des öffentlichen Rechts

sonstige gemeinnützige Rechtsträger

Unsere Leistungen als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater für Non-Profit

Als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und Steuerberatungsgesellschaft
mit Sitz in München bieten wir Stiftungen, Vereine, Körperschaften des öffentlichen Rechts und sonstigen Non-Profit Organisationen in München und bundesweit folgende Dienstleistungen:

Steuererklärungen

Ihr Nutzen:
Wir erstellen die notwendigen Steuererklärungen für den gemeinnützigen Rechtsträger und ggf. vorhandene wirtschaftliche Geschäftsbetriebe bzw. Betriebe gewerblicher Art. Daneben beraten wir bei Abgrenzungsfragen zu Zweckbetrieben.

Erstellung Jahresrechnung

Ihr Nutzen:
Wir beraten zu allen Fragen der Jahresrechnung, auch zur Umstellung von Einnahmen-Ausgaben-Rechnung auf Bilanzierung. Wir erstellen Jahresrechnungen und Jahresabschlüsse für Non-Profit Organisationen aller Rechtsformen.

digitale Finanzbuchführung

Ihr Nutzen:
Mit unserer Erfahrung bei der Buchhaltung von gemeinnützigen Rechtsträgern und Körperschaften des öffentlichen Rechts unterstützen wir Sie bei der Einrichtung einer digitalen Buchhaltung. Unabhängig davon ob Sie selbst buchen oder uns die Belege elektronisch zur Verfügung stellen werden.

persönliche Beratung

Ihr Nutzen:
Profitieren Sie von einer persönlichen Beratung, auch per Telefon, Videotelefonie und vor Ort-Terminen. Wir beraten Vorstände und gesetzliche Vertreter von Non-Profit Organisationen zu steuerlichen Neuerungen und zeigen Handlungsbedarf auf.

betriebswirtschaftliche Beratung

Ihr Nutzen:
Nutzen Sie unsere umfassenden und fundierten betriebswirtschaftliche Kenntnisse. Wir erstellen oder plausibilisieren vorhandene Investitions– und Finanzierungsrechnungen.

Prüfung Jahresrechnung

Ihr Nutzen:
Als Wirtschaftsprüfer prüfen wir Jahresrechnung, Jahresabschlüsse und andere Abschlüsse. Profitieren Sie von unserer Kenntnissen der Branche und den Besonderheiten in der Rechnungslegung.

Ihr Ansprechpartner:

Jan Radinger

  • seit 05/2022 geschäftsführender Gesellschafter
  • seit 02/2017 Wirtschaftsprüfer
  • seit 05/2014 Steuerberater
  • seit 09/2010 Tätigkeit in Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung
089/444 437 16-1
info@radinger.com

Non-Profit Organisationen unterschiedlicher Bereiche und Rechtsformen

Jan Radinger hat als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer bereits Non-Profit Organisationen aus unterschiedlichen Bereichen und Rechtsformen betreut:

Wir sind Ihr Wirtschaftsprüfer für Stiftungen in München

Rechnungslegungspflichten für Stiftungen in München

Die Pflichten zur Rechnungslegung für Stiftungen ergeben sich grundsätzlich aus den Vorschriften im BGB und den Landesstiftungsgesetzen. Als Stiftung in München ist das bayerische Stiftungsgesetz einschlägig. Es gilt für alle rechtsfähigen Stiftungen die ihren Sitz in Bayern haben.

Gemäß Artikel 14 Abs. 1 BayStG sind Stiftungen

  1. zur Buchführung verpflichtet.
  2. verpflichtet vor Geschäftsjahresbeginn einen Plan über die Einnahmen und Ausgaben aufzustellen.
  3. verpflichtet eine Jahresrechnung sowie einen Bericht über die Erfüllung des Stiftungszwecks zu erstellen sowie
  4. die Erhaltung des Grundstockvermögens nachzuweisen.

Prüfung der Jahresrechnung der Stiftung durch uns als Wirtschaftsprüfer

Die grundsätzliche Prüfungspflicht liegt bei der Stiftungsaufsicht. Allerdings wird in der Praxis häufig entweder von Stiftungsaufsicht verlangt, dass stattdessen z. B. ein Wirtschaftsprüfer die Jahresrechnung der Stiftung prüft (Art. 14 Abs. 4 BayStG) oder der Stiftungsvorstand entscheidet sich bewusst für eine eine Prüfung der Jahresrechnung durch einen Wirtschaftsprüfer. Die Stiftungsaufsicht wird dann von einer eigenen Prüfung absehen (Art. 14 Abs. 2 S. 5 BayStG).

Honorar für die Prüfung der Jahresrechnung einer Stiftung durch uns als Wirtschaftsprüfer

Das Honorar ist abhängig von unterschiedlichen Faktoren. Neben der Bilanzsumme, den Vermögenswerten und der Anzahl der Geschäftsvorfälle hat vor allem die Tätigkeit der Stiftung einen wesentlichen Einfluss auf das Honorar. Durch unsere Erfahrung bei der Prüfung von Stiftungen sind wir überzeugt ein attraktives Angebot unterbreiten zu können. Nehmen Sie gerne hierzu Kontakt mit uns auf.

Wie gehts weiter?

Nehmen Sie jetzt Kontakt auf!

Jan Radinger - auf Einzelhandel spezialisierter Wirtschaftsprüfer und Steuerberater

Jan Radinger

Wirtschaftsprüfer/Steuerberater
info@radinger.com
Tel: 089 444 437 16-1