Der Steuerberater für Ihre GmbH

Beratung bei Unternehmensgründung

Beratung bei Umwandlungen in eine GmbH oder aus einer GmbH

Laufende steuerliche Beratung

Erstellung von Jahresabschlüssen oder Prüfung von Jahresabschlüssen

Erstellung von Steuererklärungen

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Unsere Leistungen als Steuerberater
und Steuerberatungsgesellschaft
für Ihre GmbH in München

Als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und Steuerberatungsgesellschaft aus München, mit Schwerpunkt auf der Steuerberatung für Unternehmen, übernehmen wir für Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) in München und bundesweit folgende Leistungen:

Jahresabschluss

Die Erstellung des Jahresabschlusses der GmbH beinhaltet auch die Beratung zu handelsrechtlichen bestehenden Wahlrechten. Gerne übernehmen wir auch die Offenlegung bzw. Hinterlegung des Jahresabschlusses und übermitteln diesen auf Wunsch elektronisch an die Banken der GmbH.

Steuererklärungen

Als der Steuerberater erstellen wir alle notwendigen Steuererklärungen für die GmbH. Hierbei beraten wir zu steuerlichen Wahlrechten und geben Hinweise auf steuerliche Risiken. Nach Freigabe durch die Geschäftsführung übermitteln wir die Steuererklärungen fristgerecht elektronisch an das zuständige Finanzamt.

Steuerbilanz

Auf Basis der erstellten handelsrechtlichen Bilanz erstellen wir unter Berücksichtigung von steuerlich abweichenden Regelungen die Steuerbilanz. Die Steuerbilanz ist Grundlage für die Berechnung der Körperschaft- und Gewerbesteuer.

steuerliche Beratung

Als Steuerberater für Ihre GmbH stehen wir für alle steuerlichen Fragestellungen zur Verfügung. Insbesondere beantworten wir Fragen aus dem Bereich der Körper-, Gewerbe-, Umsatz- und Lohnsteuer.

KONTAKT

Steuerberater für GmbH

Betriebsprüfungen

Unabhängig davon, ob die Finanzbuchaltung bei Ihnen im Haus durchgeführt wird oder durch uns erstellt wird. Als der Steuerberater für die GmbH betreuen wir auch die Betriebsprüfung vollumfänglich. Wir beantworten Anfragen und verteidigen unsere steuerlichen Ansichten.

steuerliche Gestaltungen

Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten ergeben sich entweder anlassbezogen (z. B. bei Investitionen) oder im Rahmen von strategischen Ausrichtungen (z. B. durch Umwandlungen). Gerne zeigen wir Ihnen steuerliche Gestaltungsmaßnahmen auf.

betriebswirtschaftliche Beratung

Als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer beraten wir auch zu betriebswirtschaftlichen Schverhalten. Wir beantworten Fragen zum internen Controlling und erstellen Berechnungen als Grundlage für Ihre Investitions– und Finanzierungsentscheidung.

Unternehmensbewertungen

Auf Basis der Unternehmensplanung führen wir Unternehmensbewertungen nicht nur zu steuerlichen Zwecken, sondern auch zu außersteuerlichen Anlässen durch.

Ihr Ansprechpartner:

JAN RADINGER

  • 10+ Jahre Erfahrung in der Steuerberatung für GmbH
  • 10+ Jahre Erfahrung in der steuerlichen Betreuung von Unternehmensgruppen
  • Erfahrung mit den steuerlichen Besonderheiten von GmbH mit Ergebnisabführungsvertrag
  • Erfahrung mit der erfolgreichen Betreuung von mehreren Betriebsprüfungen
089/444 437 16-1
info@radinger.com

Steuerberatung für GmbH

Die Besonderheiten einer GmbH gegebenüber eines Einzelunternehmens

Die Besonderheiten bei der Betreuung von Unternehmen in der Rechtsform einer GmbH (Gesellschaften mit beschränkter Haftung) liegen darin, dass neben den Regeln des Einkommen- und Gewerbesteuergesetzes auch die des Körperschaftsteuergesetzes Anwendung finden. Für die Bilanzierung ergeben sich Vorschriften aus dem Handelsgesetzbuch sowie aus dem GmbH Gesetz.

Die Trennung zwischen privater und betrieblicher Sphäre

Im steuerlichen Bereich ist die Abgrenzung zwischen betrieblicher und privater Sphäre relevant. Anders als bei Einzelunternehmern gibt es bei der GmbH keine Privatentnahmen oder -einlagen. Auf der anderen Seite hat der GmbH-Gesellschafter den Vorteil, dass er zivil- und steuerrechtlich wirksame Verträge mit seiner GmbH abschließen kann. Hieraus ergeben sich steuerlich interessante Möglichkeiten. Die entsprechenden Formvorschriften sind zur steuerlichen Anerkennung zu beachten. Andernfalls kann der Betriebskostenabzug entfallen. Dies kann selbst dann gelten, wenn die Verträge zivilrechtlich wirksam sind. Die Finanzverwaltung qualifiziert diese Zahlungen dann in verdeckte Gewinnausschüttungen um. Für diese verdeckten Gewinnausschüttungen gelten grundsätzlich dieselben steuerlichen Konsequenzen wie bei offenen (also „gewollten“) Gewinnausschüttungen. Insbesondere ist auf die zu zahlende Kapitalertragsteuer hinzuweisen.

Was wir für Sie und Ihre GmbH tun

Im ersten Schritt analysieren wir Ihren Bedarf und besprechen Ihre Erwartungen an eine Zusammenarbeit. Aus dem Erstgespräch ergeben sich regelmäßig bereits erste Ansatzpunkte. Weitere Themen treten im Rahmen unserer umfassenden steuerlichen Beratung auf. Praktische Beispiele aus den letzten Monaten :

  • Digitalisierung der Finanzbuchhaltung und Anbindung von Schnittstellen aus dem Vorsystem (Auftragsverwaltungssystem) an die Buchhaltung
  • Erstellung einer Verfahrensdokumentation als Grundlage für die Einführung des ersetzenden Scannens
  • Aufbau bzw. Verbesserung eines internen Rechnungswesens (Kostenrechnung/Controlling)
  • steuerliche Beratung und Begleitung einer Ausgliederung eines Einzelunternehmers in eine GmbH nach dem Umwandlungsgesetz
  • Einführung eines digitalen Mahnwesens auf Basis der durch uns erstellten Buchhaltung

Ferner bieten wir alle weiteren klassischen Leistungen wie die Erstellung der Jahresabschlüsse und Steuererklärungen an. Als Wirtschaftsprüfer führen wir darüber hinaus freiwiliige und gesetzliche Jahresabschlussprüfungen durch.

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Jan Radinger - auf Einzelhandel spezialisierter Wirtschaftsprüfer und Steuerberater

Jan Radinger

Wirtschaftsprüfer/Steuerberater
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Tel: 089 444 437 16-1