Ihr Steuerberater für Vermieter*

Ihr Nutzen:

Wir kennen die steuerlichen Besonderheiten

Wir liefern Gestaltungsmöglichkeiten

Wir kümmern uns um Ihre Steuer

Unsere Leistungen als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
für Privatpersonen mit Vermietungs- und Verpachtungseinkünften

Als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und Steuerberatungsgesellschaft
mit Sitz in München bieten wir Vermietern in München und Umgebung folgende Leistungen:

Steuererklärungen

Ihr Nutzen:
Die Notwendigkeit der Erstellung der Steuererklärung sehen wir als Chance zur Steueroptimierung. Wir erstellen die jährlich notwendigen Steuererklärungen und beraten und zeigen Gestaltungsmöglichkeiten auf.

Persönliche Beratung

Ihr Nutzen:
Persönliche Beratung ist uns wichtig. Durch einen engen und persönlichen Kontakt mit dem Steuerberater können Möglichkeiten zur Steueroptimierung rechtzeitig erkannt und umgesetzt werden.

Optimierung durch Beratung

Ihr Nutzen:
Nutzen Sie unser Know-How als Wirtschaftsprüfer wenn es um komplexe Investitionsentscheidungen oder Finanzierungsfragen geht. Wir stehen unseren Mandanten gerne über die steuerliche Beratung hinaus für betriebswirtschaftliche Beratung zur Verfügung.

Ihr Ansprechpartner:

Jan Radinger

  • seit 05/2022 geschäftsführender Gesellschafter
  • seit 02/2017 Wirtschaftsprüfer
  • seit 05/2014 Steuerberater
  • seit 09/2010 Tätigkeit in Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung
089/444 437 16-1
info@radinger.com

Privatpersonen mit Vermietungsobjekten

Jan Radinger hat als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer bereits Privatpersonen mit unterschiedlich großem Immobilienbesitz betreut:

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Nehmen Sie jetzt Kontakt auf!

Jan Radinger - auf Einzelhandel spezialisierter Wirtschaftsprüfer und Steuerberater

Jan Radinger

Wirtschaftsprüfer/Steuerberater
info@radinger.com
Tel: 089 444 437 16-1





    *zur besseren Lesbarkeit wird das Wort „Vermieter“ verwendet. Selbstverständlich sind alle vermietenden Personen (m/w/d) davon eingeschlossen.

    Der Immobilienmarkt in München und Umgebung

    Der Wohnungsmarkt in München hat den Ruf eines nahezu grenzenlosen Wachstums. Denn die Kaufpreise für Immobilien kannten in den letzten Jahren nur eine Richtung: steil nach oben. Entsprechend hoch waren auch die Mieten, die Vermieter im gesamten Stadtgebiet realisieren konnten. Denn auch wenn Stadtteile wie Pullach, Grünwald oder die Altstadt regelmäßig sämtliche Rekorde brachen, sprudelten im gesamten Einzugsgebiet der Landeshauptstadt die Mieteinnahmen zuverlässig. Allerdings war seit der den Jahren 2009/2010 ein zunehmendes Auseinanderklaffen zwischen den Kauf- und den Mietpreisen zu verzeichnen. Viele Vermieter fürchteten deshalb, dass die Mieteinnahmen in Zukunft nicht mehr die immer weiter steigenden Kaufpreise rechtfertigen würden.

    Mieteinnahmen weiter steigend – aber mit geringerer Dynamik

    Die Mietpreise in der bayrischen Landeshauptstadt konnten in den letzten Jahren weiter zulegen. Allerdings lagen die jährlichen Zuwachsraten unterhalb des Bundesdurchschnitts. So war in München im Jahr 2021 ein Anstieg der Mieten von lediglich 3,5 % zu verzeichnen. Dieses Wachstum kann aus Sicht der Vermieter allerdings als durchaus positiv gewertet werden, da es deutlich höher lag, als in anderen Städten mit überdurchschnittlich hohen Mieten wie Hamburg, Stuttgart oder Düsseldorf. Die erzielbare Nettokaltmiete lag in München für eine Wohnung mit zwei Zimmern und 70 m² Wohnfläche bei 1.139 Euro und damit mit Abstand an der Spitze des innerdeutschen Vergleichs. Im Zeitraum von 2017 bis 2021 konnten die Kaltmieten sowohl von Neu- als auch von Altbauten um ungefähr 2 Euro pro m² gesteigert werden.

    Die Wirkung der Grundsteuerreform und der Inflation auf die Mietpreise

    Die Tatsache, dass in Bayern bei der Ermittlung der Grundsteuer auf das Flächenmodell zurückgegriffen wird, kann eine erfreuliche Nachricht sowohl für Mieter als auch Vermieter darstellen. Denn die mit diesem Modell festgestellte Einheitswerte, die Grundlage für die Festsetzung der Grundsteuer sind, sind vor allem in Städten mit hohen Bodenwerten, wie München, deutlich geringer als bei der Verwendung des Bundesmodells. Soweit dies nicht durch höhere Grundsteuerhebesätze kompensiert wird, ist die Steuerlast, die auf die Mieter umgelegt wird, entsprechend geringer. Hierdurch würde auch der Druck auf die Kaltmieten sinken, weshalb auch Vermieter von dieser Situation profitieren können. Einen gegenteiligen Effekt hat allerdings die derzeit sehr stark steigende Inflation. Denn sie reduziert das verfügbare Einkommen der Mieter, weshalb zu befürchten ist, dass diese sich höhere Mietpreise in Zukunft teilweise nicht mehr leisten können. Ein entsprechender Druck auf die Mieten wäre dann die Folge.