Ihr Steuerberater für Unternehmen

Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH)

Einzelunternehmen

Personengesellschaften (GmbH & Co. KG, KG, OHG)

Weitere Rechtsformen (UG, AG etc.)

Unsere Leistungen als
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
für Unternehmen

Als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in München bieten wir Unternehmen (insbesondere in der Rechtsform: Einzelunternehmen, GmbH, GmbH & Co. KG) in München und bundesweit folgende Dienstleistungen:

Steuererklärungen

Als Steuerberater für Unternehmen erstellen wir jährlich für Ihr Unternehmen alle betrieblichen Steuererklärungen und übermitteln diese fristgerecht elektronisch an das Finanzamt.

Jahresabschluss

Wir übernehmen die Erstellung des Jahresabschlusses oder prüfen den Jahresabschluss. Falls gesetzlich gefordert übernehmen wir die Einreichung des Jahresabschlusses beim Bundesanzeiger.

steuerliche Gewinnermittlung

Wir erstellen steuerliche Einnahmen-Überschuss-Rechnungen bzw. entwickeln aus dem handelsrechtlich erstellten Jahresabschluss den steuerlichen Gewinn und erstellen eine Steuerbilanz.

E-Bilanz

Die E-Bilanz, die i.d.R. verpflichtend beim Finanzamt einzureichen ist, wird von uns erstellt und elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt.

steuerliche Beratung

Als Steuerberater für Unternehmen und Unternehmer stehen wir für allen steuerlichen Fragestellungen gerne mit Rat und Tat zur Seite.

steuerliche Gestaltungen

Im Rahmen unserer laufenden steuerlichen Beratung und im Rahmen von einzelnen Projekten zeigen wir steuerliche Gestaltungsmaßnahmen auf.

Betriebsprüfungen

Wir übernehmen die Betreuung der Betriebsprüfung vollumfänglich. Wir beantworten Anfragen, erstellen Stellungnahmen und verhandeln in der Schlussbesprechung.

betriebswirtschaftliche Beratung

Mit Fragen zu Controlling, Investition, Finanzierung oder zum internen Kontrollsystem stehen wir Ihnen als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Sonstiges

Selbstverständlich erstellen wir auch Grundsteuererklärungen, beantragen Überbrückungshilfe bzw. erstellen die Schlussabrechnungen uvm.

Ihr Ansprechpartner

Jan Radinger

Wirtschaftsprüfer/Steuerberater

10+ Jahre Erfahrungen in der steuerlichen Betreuung von Unternehmen, davon 8 Jahre als Steuerberater. Langjährige Erfahrung:

  • in der steuerlichen Beratung eines großen inhabergeführten Konzerns (mehrstöckige Personengesellschaft)
  • in der steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Beratung eines mittelständischen Traditionsunternehmens (GmbH und Einzelunternehmen in Form einer Betriebsaufspaltung)
  • mit den steuerlichen Besonderheiten von GmbH mit Ergebnisabführungsvertrag
  • mit der erfolgreichen Betreuung von mehreren Betriebsprüfungen

Kurze Übersicht über die Rechtsformen in Deutschland

In Deutschland existieren verschiedene Rechtsformen für Unternehmen, die sich unter anderem in Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften unterteilen lassen. Jede Rechtsform weist spezifische Merkmale auf, die für unterschiedliche Unternehmensarten und -größen geeignet sind.

Kapitalgesellschaften

  • Aktiengesellschaft (AG): Eine AG ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit. Die Haftung der Aktionäre beschränkt sich auf ihre Kapitaleinlage. Die AG ist vor allem für größere Unternehmen geeignet. Sie kann Aktien ausgeben, um Kapital zu beschaffen.
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH): Die GmbH ist eine der beliebtesten Rechtsformen in Deutschland. Sie bietet Haftungsbeschränkung und ist für kleine bis mittelgroße Unternehmen geeignet. Die GmbH wird durch Geschäftsführer vertreten und die Gesellschafter haften nicht persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft.

Personengesellschaften

  • Persönlich haftende Personengesellschaften: Hierzu zählt insbesondere die Offene Handelsgesellschaft (OHG). In einer OHG haften alle Gesellschafter unbeschränkt und solidarisch für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft.
  • Haftungsbeschränkte Personengesellschaften: Beispiele für haftungsbeschränkte Personengesellschaften sind die Kommanditgesellschaft (KG) und die GmbH & Co. KG. In einer KG gibt es mindestens einen Komplementär, der persönlich und unbeschränkt haftet und einen oder mehrere Kommanditisten, deren Haftung auf ihre Einlagehöhe beschränkt ist. Die GmbH & Co. KG ist eine Sonderform der KG, bei der eine GmbH als Komplementär auftritt.

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Steuerberatung
für GmbH & Co. KG

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Einzelunternehmen

Einzelunternehmen: Diese Rechtsform ist für Einzelpersonen gedacht, die ein Unternehmen allein führen. Der Einzelunternehmer haftet unbeschränkt mit seinem gesamten Vermögen. Diese Form ist aufgrund ihrer Einfachheit und Flexibilität besonders bei kleinen Unternehmen beliebt.

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Jan Radinger - auf Einzelhandel spezialisierter Wirtschaftsprüfer und Steuerberater

Jan Radinger

Wirtschaftsprüfer/Steuerberater
info@radinger.com
Tel: 089 444 437 16-1